Kosten & Ablauf
Informationen zur Kostenübernahme und zum Ablauf der Therapie.
Kosten und Kostenübernahme
Als Therapeutin in einer Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ) und der Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024 ab. Sie zahlen die Kosten zunächst selbst, d.h. Sie begleichen die von mir ausgestellten Rechnungen. Diese können Sie dann bei Ihrem Kostenträger einreichen. Je nach Versicherung kommen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten in Frage.
Private Krankenversicherung
Die Kosten werden in der Regel je nach Versicherer und Tarif vollständig oder teilweise erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt.
Beihilfe und Heilfürsorge
Die Kosten werden normalerweise vollständig erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Stelle und bringen Sie ggf. nötige Unterlagen frühzeitig mit.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sollten gesetzlich Versicherte keinen Therapieplatz in einer
Praxis mit "Kassensitz" finden, können sie beantragen, dass die
Krankenkasse eine Therapie in einer Privatpraxis erstattet.
Dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist leider für die
Versicherten mit einem gewissen Aufwand verbunden und ist je
nach Krankenkasse unterschiedlich erfolgreich. Bitte sprechen
Sie mich an und wir besprechen die Möglichkeiten in Ihrem
individuellen Fall.
In der Kostenerstattung werden nur Leistungen erstattet, die
vorher bewilligt wurden. Das Vorgespräch zählt normalerweise
nicht dazu und muss in dem Fall von den Klientinnen selbst
bezahlt werden.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen.
Typische Leistungen
Im Folgenden bekommen Sie eine Übersicht der typischerweise zu erbringenden Leistungen und damit einhergehenden Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Ärzte (GOP/GOÄ).
| Nummer | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| 812 | Sprechstunde (50 Min.) | 134,06 € |
| 855, 801 | Diagnostisches Interview | 109,27 € |
| 855, 801 | Psychologische Tests | 109,27 € |
| 860 | Biografische Anamnese | 123,34 € |
| 808 | Therapieeinleitung | 53,62 € |
| 812, 801 | Therapiesitzung (50 Min., KZT) | 167,58 € |
| 870, 801 | Therapiesitzung (50 Min., LZT) | 134,07 € |
Ablauf
- Kontaktaufnahme: Nehmen Sie am besten per E-mail Kontakt zu mir auf um einen freien Termin mit mir zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich telefonisch nur eingeschränkt erreichbar bin, da ich mich z.B. in therapeutischen Gesprächen befinde. Sprechen Sie mir dann gerne auf die Mailbox und ich melde mich bei Ihnen zurück. In der Regel werden Sie einen festen wöchentlichen Termin (50 Min.) erhalten.
- Erstgespräch: Im Rahmen des Erstgespräches findet ein erstes Kennenlernen statt und Sie berichten mir von Ihrem Anliegen. Es geht darum zu prüfen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie besteht. Ich gebe Ihnen allgemeine Informationen zu (psychotherapeutischen) Alternativen und Sie können frei entscheiden, ob Sie weitere Termine bei mir in Anspruch nehmen möchten.
- Probatorische Sitzungen: Es finden in der
Regel bis zu 4 probatorische Sitzungen statt, die dazu dienen
eine fundierte Diagnose zu stellen und zu prüfen, ob Sie und ich
gut therapeutisch zusammenarbeiten können. Für die
probatorischen Sitzungen müssen Sie bereits die Kostenzusage
Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe einholen.
- Die eigentliche Therapie: Am Ende der Probatorik beantragen wir gemeinsam die eigentliche Therapie. In der Regel werden die Therapieeinheiten gestaffelt beantragt. Die erste Einheit besteht aus 12 Sitzungen Kurzzeittherapie (KZT 1), dann folgen weitere 12 Sitzungen KZT 2. Daraufhin kann ein Antrag auf Langzeittherapie mit weiteren 36 Sitzungen gestellt werden, falls erforderlich.