Kosten & Ablauf

Informationen zur Kostenübernahme und zum Ablauf der Therapie.

Kosten und Kostenübernahme

Als Therapeutin in einer Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ) und der Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024 ab. Sie zahlen die Kosten zunächst selbst, d.h. Sie begleichen die von mir ausgestellten Rechnungen. Diese können Sie dann bei Ihrem Kostenträger einreichen. Je nach Versicherung kommen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten in Frage.

Private Krankenversicherung

Die Kosten werden in der Regel je nach Versicherer und Tarif vollständig oder teilweise erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt.

Beihilfe und Heilfürsorge

Die Kosten werden normalerweise vollständig erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Stelle und bringen Sie ggf. nötige Unterlagen frühzeitig mit.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sollten gesetzlich Versicherte keinen Therapieplatz in einer Praxis mit "Kassensitz" finden, können sie beantragen, dass die Krankenkasse eine Therapie in einer Privatpraxis erstattet. Dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist leider für die Versicherten mit einem gewissen Aufwand verbunden und ist je nach Krankenkasse unterschiedlich erfolgreich. Bitte sprechen Sie mich an und wir besprechen die Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall.

In der Kostenerstattung werden nur Leistungen erstattet, die vorher bewilligt wurden. Das Vorgespräch zählt normalerweise nicht dazu und muss in dem Fall von den Klientinnen selbst bezahlt werden.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen.

Typische Leistungen

Im Folgenden bekommen Sie eine Übersicht der typischerweise zu erbringenden Leistungen und damit einhergehenden Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Ärzte (GOP/GOÄ).

Nummer Leistung Betrag
812 Sprechstunde (50 Min.) 134,06 €
855, 801 Diagnostisches Interview 109,27 €
855, 801 Psychologische Tests 109,27 €
860 Biografische Anamnese 123,34 €
808 Therapieeinleitung 53,62 €
812, 801 Therapiesitzung (50 Min., KZT) 167,58 €
870, 801 Therapiesitzung (50 Min., LZT) 134,07 €

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme: Nehmen Sie am besten per E-mail Kontakt zu mir auf um einen freien Termin mit mir zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich telefonisch nur eingeschränkt erreichbar bin, da ich mich z.B. in therapeutischen Gesprächen befinde. Sprechen Sie mir dann gerne auf die Mailbox und ich melde mich bei Ihnen zurück. In der Regel werden Sie einen festen wöchentlichen Termin (50 Min.) erhalten.

  2. Erstgespräch: Im Rahmen des Erstgespräches findet ein erstes Kennenlernen statt und Sie berichten mir von Ihrem Anliegen. Es geht darum zu prüfen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie besteht. Ich gebe Ihnen allgemeine Informationen zu (psychotherapeutischen) Alternativen und Sie können frei entscheiden, ob Sie weitere Termine bei mir in Anspruch nehmen möchten.

  3. Probatorische Sitzungen: Es finden in der Regel bis zu 4 probatorische Sitzungen statt, die dazu dienen eine fundierte Diagnose zu stellen und zu prüfen, ob Sie und ich gut therapeutisch zusammenarbeiten können. Für die probatorischen Sitzungen müssen Sie bereits die Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe einholen.

  4. Die eigentliche Therapie: Am Ende der Probatorik beantragen wir gemeinsam die eigentliche Therapie. In der Regel werden die Therapieeinheiten gestaffelt beantragt. Die erste Einheit besteht aus 12 Sitzungen Kurzzeittherapie (KZT 1), dann folgen weitere 12 Sitzungen KZT 2. Daraufhin kann ein Antrag auf Langzeittherapie mit weiteren 36 Sitzungen gestellt werden, falls erforderlich.